Dienstleistungen
Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern

Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern

Nur ein instand gehaltener Feuerlöscher gewährleistet eine einwandfreie Funktion und Gebrauch. Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Besondere Auflagen durch Behörden können auch kürzere Instandhaltungen erfordern, bzw. Sonderregelungen sind zu beachten. Sämtliche Brandschutztechnische Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöschern dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14406 T.4 erfolgen, Sicherheitstechnische Prüfungen nur durch eine befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1203 Anhang 3, Abschnitt 4, Nr.3) für den Bereich Feuerlöscher. Die Herstellerangaben für die Instandhaltung, sowie die Verwendung von original Ersatzteilen, Löschmitteln, Treibmitteln ist zwingend erforderlich.

Entsorgung von tragbaren Feuerlöschern

Entsorgung von tragbaren Feuerlöschern

Wir entsorgen ihren Pulver-, Wasser-, Schaum- und Kohlendioxidlöscher. 
Feuerlöscher mit ihrem Inhalt dürfen nicht in den normalen Hausmüll, da sie, bundeseinheitlich abfallrechtlich als gefährlicher Abfall eingestuft sind und müssen aus diesem Grund ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wir übernehmen eine fachgerechte Entsorgung von sämtlichen Feuerlöschern.

Instandhaltung von fahrbaren Feuerlöschern

Instandhaltung von fahrbaren Feuerlöschern

Fahrbare Feuerlöscher nach DIN EN 1866 müssen regelmäßig gewartet und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Besondere Auflagen durch Behörden können auch kürzere Instandhaltungen erfordern, bzw. Sonderregelungen sind zu beachten. Sämtliche Brandschutztechnischen Instandhaltungsarbeiten an fahrbaren Feuerlöschern dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14406 T.4 mit der Zusatzprüfung für fahrbare Geräte, sowie die Sicherheitstechnische Prüfung durch eine befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1203 Anhang 3, Abschnitt 4, Nr.3) für den Bereich Feuerlöscher.
Die Herstellerangaben sowie die Verwendung von original Ersatzteilen, Löschmitteln, Treibmitteln ist zwingend erforderlich.

Loeschwasserleitungen

Instandhaltung von Löschwasserleitungen / Wandhydranten

nach DIN 14462 und DIN EN 671-3.
Die Jährliche Wartung von Wandhydranten Typ „S“ und „F“ ist in der DIN 14 462 vorgegeben und unerlässlich für eine sachgerechte Funktionserhaltung der Wandhydranten im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes.
Trockene Steigleitungen für die Feuerwehr sind alle 2 Jahre einer Prüfung und Instandhaltung zu unterziehen.

Schulung Brandschutzhelfer/in

Schulung zum Brandschutzhelfer/in Im Sinne der DGUV Information 205-023 (bisher BGI/GUV-I 5182)

 

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen, die im Brandfall bestimmte Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen.
Die Ernennung zum Brandschutzhelfer ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

Mietmodul Feuerlöschtrainer

Mietmodul Feuerlöschtrainer

Sie haben selbst die Qualifikation um ihre Mitarbeiter zu schulen oder wollen die aktiven der Feuerwehr informieren in der Handhabung von Feuerlöschern dann können Sie auch den Feuerlöschtrainer mit gewünschten Modulen wie z.B. Fettbrand, Bildschirm, Mülleimer oder Spraydosenexplosion mieten, um die Gefahrensituation realistisch und objektiv üben zu können.

Mietmodul Übungsfeuerlöscher

Mietmodul Übungsfeuerlöscher

zur theoretischen sowie praktischen Unterweisung im Umgang mit Handfeuerlöschern bis 20 kg.
Die Übungsfeuerlöscher werden ausschließlich mit Wasser gefüllt, schnelle Einsatzbereitschaft, einfache Handhabung zeichnet dieses System aus.

Funk- Gefahrenmeldesysteme

Planung und Projektierung von Funk-Gefahrenmeldesystemen

Funk- Gefahrenmeldesysteme sind eine ideale Lösung im privaten oder gewerblichen Bereich wenn Sie sich in Zukunft rundherum absichern möchten. Über die Zentrale können bis zu 50 Funkteilnehmer verbunden werden, frei wählbar wie z.B. Bewegungsmelder, Bewegungsmelder mit Glasbruch, Innensirenen, Außensirenen, Rauch- und Thermomelder, Wassermelder, Gasmelder usw..
Dank moderner Funktechnik auf 868 Mhz lässt sich dieses System sehr einfach und unkompliziert installieren,  Alarmierungen oder Informationen können auf mobile Endgeräte weitergeleitet werden.

Rauchgas und Thermomelder

Planung und Projektierung von Rauch- Gas und Thermometern

Wir beraten Sie gerne um die richtige Wahl an Rauch- Gas oder Thermomelder zu treffen um auch für die Zukunft gerüstet zu sein.
Durch die verschiedenen Wohnsituationen ist es meist schwierig richtige Endscheidungen zu treffen um einen optimalen Schutz durch Meldesysteme zu erreichen. Bei einer Beratung wird geachtet ob Stand- Alone (Einzelmelder) oder Funkvernetzte Systeme idealer für Ihren Wohnbereich sind um einen idealen Schutz für Sie und Ihre Familie erreichen zu können. Je früher eine Gefahr erkannt wird desto weniger Opfer gibt es, Frühwarnung ist daher der Schlüssel zur Rettung.

Rauchwarnmel

INSTANDHALTUNG und WARTUNG von Rauchwarnmeldern

Der Rauchwarnmelder ist gemäß Herstellerangaben bzw. Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Teil der Prüfung ist die Zugänglichkeit der Raucheintrittsöffnungen, Montageort, Verschmutzung, Funktionstest, Batteriespannung, sowie die Prüfung auf Beschädigung, falls Beschädigungen vorliegen ist dieser Mangel zu beseitigen oder der Rauchwarnmelder wird ersetzt.
Um einen Nachweis der Inspektion bzw. Wartung laut DIN 14676 zu erbringen wird jeder Rauchwarnmelder dokumentiert.